Die Tücken des TÜVs

  • Hab ich früher immer so gemacht, die Strafe ist niedriger als die Eintragung kostet, die dann eh angezweifelt wird.

  • Und wie die Regierung reagiert wenn man das Auto stillgelegt bekommt und es abgeschleppt wird und man mit Ihr und den Kindern dann da steht muss ich glaube ich nur nem Single erklären.


    Du weißt ja...ich bin ja auch hoch kriminell. Und als mir der Karren abgeschleppt wurde und mich mein bester Freund am Samstag früh morgens von der Kreuzung mit einem Anhänger voller Beton und einem Tränchen im Knopfloch abholen musste, meinte er auch beim Aussteigen zu meiner Frau (die "etwas" angepisst in der Eingangstür stand):


    Zitat


    Nimm's nicht so schwer! Stell dir einfach vor, dass du mit eurem Kind im Auto gesessen hättest und die hätten dir dann das Auto sichergestellt.


    Normal hätte ich laut gelacht...hab's mir verkniffen und es einfach herunter geschluckt. Ich wusste ja, dass ich mindestens 'ne Woche nix mehr zu lachen haben werde.














    Auch bei 130 klingt ein V8 besser als ein 4-Zylinder xD

    Geld macht nicht glücklich. Aber wenn ich schon unglücklich bin, dann doch lieber im AMG als auf dem Klapprad.

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    There he goes. One of God's own prototypes. A high-powered mutant of some kind never even considered for mass production. Too weird to live, and too rare to die.

  • Zweitwohnsitz in GB, Auto dort anmelden und dann auf das Wiener Übereinkommen zum Straßenverkehr hinweisen :pfeif:

    Genau. Und dann Einfuhr bezahlen ;)

    Nützt btw. nichts - es wurden schon mehr als genug Engländer in DE stillgelegt weil es den deutschen Behören nicht gepasst hat. Durften sich dann alle samt Transport auf einem Anhänger wieder auf die Insel begeben.

    Denn wie auch hier gilt: Wenn die Änderungen nicht zu 100% den Bestimmungen entsprechen (z.B. "Gefälligkeitseintragung" in GB), kann die Eintragung für ungültig erklärt werden.

    Sonst könnte man hier ja auch nach jeder Eintragung sagen "siehe Wiener Übereinkommen" (das btw. nicht wirklich etwas aussagekräftiges geschweigedenn rechtsgültiges über Tuning / bauliche Veränderungen enthält)

  • Das Wiener Übereinkommen sagt jedoch genau das. Was in meinem Heimatland legal ist, ist auch in jedem Anderen Land, dass das Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert hat legal. Natürlich kann der Polizist dennoch das Auto beschlagnahmen, beim Stichwort Disziplinarverfahren und möglicherweise Verfolgung von unschuldigen, wird es schon weniger witzig.

    Am Ende betrifft mich das Thema nicht.

    Finde auch schade, dass Klappenanlagen nicht mehr eingetragen werden dürfen.

    Damit könnte man beide Seiten zufriedenstellen. Leise und zivil in der Stadt und dort wo es keinen stört kann man die öffnen.

    Hohe Strafe für das verbotene öffnen innerhalb von geschlossenen Ortschaften. Fertig.

    Ein OEM darf es ja, da steckt dann auch wieder eine Armada an Anwälten dahinter. Der Privatmann ist halt leichte Beute

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie Verstand: jeder ist überzeugt, genügend davon zu besitzen.

  • Versicherungsschutz hat man bei Erlöschen der Betriebserlaubnis auch nicht mehr.


    Deshalb sind Eintragungen die die Tinte auf dem Papier nicht wert sind auch nur Geld Verschwendung.

    Ah Mark, du brauchst jetzt nicht allem alles schlecht zu machen nur weil du ohne Kat‘s zum TÜV gefahren bist.


    Ich logge mich jetzt aus der Diskussion aus.


    Gruß Paul

  • Ah Mark, du brauchst jetzt nicht allem alles schlecht zu machen nur weil du ohne Kat‘s zum TÜV gefahren bist.


    Ich logge mich jetzt aus der Diskussion aus.


    Gruß Paul

    Junge Junge du haust hier ne Arroganz raus die so gar nicht zu dir passt.


    Erzählst halb Wahrheiten.


    DU warst es der sagte brauchst keine vorkats bei deinem rennlizenz Prüfer.


    Fakt ist der Prüfer hat richtig in die scheisse gegriffen. Aber das hätte ich dir auch privat erzählt was mir der Herr von der Dekra so erzählt hat.



    Gehst ja neuerdings nicht mehr ans Handy oder rufst mal zurück


    Back mal kleinere Brötchen…

  • Das Wiener Übereinkommen sagt jedoch genau das. Was in meinem Heimatland legal ist, ist auch in jedem Anderen Land, dass das Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert hat legal. Natürlich kann der Polizist dennoch das Auto beschlagnahmen, beim Stichwort Disziplinarverfahren und möglicherweise Verfolgung von unschuldigen, wird es schon weniger witzig.

    Richtig. Das sagt es. Aber auch hier sind Eintragungen "legal", was ein anderer Prüfer und unabhängiger Gutachter anders sieht. Im Ausland ist es ja nicht anders. Der eine trägt dir ne Frittentheke ein, der nächste liest die Merkblätter etwas genauer und stellt fest, dass die Eintragung nicht rechtskräftig ist.


    Daher bringt dir das genau 0.


    Und zum Thema Disziplinarverfahren: Das interessiert NIEMAND (!!). Die SOKO's sind bis auf die obersten Ebenen gedeckt, wenn die einen Verdacht haben, wird das Fahrzeug stillgelegt. Da kannst du noch drohen wie du willst, du kannst auch gerne gegen Klagen. Da hast du überhaupt keine Chance, weil es eben das "Recht" des Beamten ist, dein Auto aufladen zu lassen.

  • Fabian , da pflichte ich Dir bei

    Ein Beispiel ein Freund meines Sohnes fährt so ne Knallbüchse original nichts dran gebastelt auf dem Weg nach Dortmund Kontrolle mit dem Ergebnis Auspuff zu laut aufgeladen Gutachter dran er bestätigte den Beamten das nichts manipuliert wurde trotzdem zu laut mußte danach zur Werkstatt und dort wurde via Software was geändert und seitdem ist er leiser

    Und Beamten ans berühmte Bein pi..... ist quasi unmöglich bei sowas

    Und sein wir mal ehrlich wenn ein Gutachter was finden will findet der was wenn es nur ein Fahrwerk ist was zwar eingetragen ist abersich nach ner Zeit gesetzt hat

    Ist halt vieles von denen versaut worden die es übertrieben haben mit Lautstärke ect

    Gruß

  • Richtig. Das sagt es. Aber auch hier sind Eintragungen "legal", was ein anderer Prüfer und unabhängiger Gutachter anders sieht. Im Ausland ist es ja nicht anders. Der eine trägt dir ne Frittentheke ein, der nächste liest die Merkblätter etwas genauer und stellt fest, dass die Eintragung nicht rechtskräftig ist.


    Daher bringt dir das genau 0.


    Und zum Thema Disziplinarverfahren: Das interessiert NIEMAND (!!). Die SOKO's sind bis auf die obersten Ebenen gedeckt, wenn die einen Verdacht haben, wird das Fahrzeug stillgelegt. Da kannst du noch drohen wie du willst, du kannst auch gerne gegen Klagen. Da hast du überhaupt keine Chance, weil es eben das "Recht" des Beamten ist, dein Auto aufladen zu lassen.

    Was is eigentlich, wenn man das so macht wie bei Werner?


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    Dann auf "D" und dann nach Hause. Können ja gerne mit Licht und Musik hinterher kommen.

    Muss man sich mal rein ziehen. Für 300 m Strecke haben die damals bei mir den Abschlepper kommen lassen und unverhältnismäßige Kosten produziert. Hätte die Strecke auch mit Sicherheit mit dem viel zu tiefen Auto fahren können. Lächerlicher Haufen. Ganz im Ernst mal! Wie soll ich meiner Tochter eigentlich beibrigen, dass die Respekt vor denen haben soll, wenn ich selber jeden verloren habe?

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    There he goes. One of God's own prototypes. A high-powered mutant of some kind never even considered for mass production. Too weird to live, and too rare to die.

  • Do denken heutzutage viele, eins darfst du aber nicht vergessen, du fährst ohne Versicherungsschutz! Im Fall der Fälle ist es ratsam eine Eintragung zu haben.


    Gruß Paul


    Wie Mark es sagt, eine Eintragung die nicht wasserdicht ist kann man sich einfach sparen. Am Ende hat man Geld ausgegeben und die Strafe muss man trotzdem auf sich nehmen. Ging schon einigen Freunden von mir so.