Jede Eintragung liegt im Ermessen des Prüfers und kann im Falle einer Kontrolle durch einen anderen Sachverständigen aufgehoben werden wenn der das Eingetragene für nicht zulässig hält!
Das ist zwar schon mal doof, aber bei den Ideen die manchen kommen auch richtig so!
Bauart bedingt gab es den Kombi nie ohne Niveau Ausgleich, somit müsste man ein Gutachten anfertigen lassen welches die Unbedenklichkeit bescheinigt, dabei viel Spaß