Info, Xenon HID KIT im 211er möglich ohne Fehler?

  • Hallo zusammen, habe sowas noch nie gemacht aber es will wirklich ein Kunde ein XENON HID Kit (diese Billig China Xenonkits) in seinem 211er verbaut haben.
    Die Frage ist bevor ich das bestelle und Anfange einzubauen, kommt eine Fehlermeldung wie damals im 210er oder geht das beim 211er problemlos?

  • Wenns ein Kit mit CAN Bus tauglichen Steuergerät ist funzt das.


    Gibt meistens 2 Varianten


    Einmal mit "Standard Ballast" (Ballast ist das Steuergerät) der etwas größer ist und den CAN Bus Controller schon integriert hat und


    Einmal mit kleinem "Slim Ballast" wo der CAN Bus Controller extern in den Zuleitungskabeln hängt.


    Wichtig ist halt das bei bei der Produktbeschreibung dezidiert dabei steht das das System CAN Bus tauglich ist.


    Vor einiger Zeit hatte ich die mal direkt in Taiwan oder China bestellt, nach Zoll und Steuern kosteten die dann um die 30€ pro Satz....Selbstabholung und rd. 6 Stunden Geduld und Rennerei am Flughafen waren ein kleiner extra Bonus ^^

  • Warum macht ihr sowas ?


    Es sollte euch doch klar sein das die Betrieserlaubnis und damit die Versichrungsleistung nicht mehr gegeben ist.
    Sollte es im dunklen zum schweren Unfall kommen, und die Rennleitung oder ein Gutachter feststellen das man mit so einer frickellösung unterwegs war, werden die Versichrungen sich von den Kosten nichts mehr annehmen wollen.


    Vorallem wenn Personenschaden entstanden ist, da kann man sich sein ganzes Leben mit versauen.


    Wenn Xenon (hätte ich auch gerne) dann bitte mit TÜV. Alles andere ist grob Fahrlässig, ich möchte nicht in eurer Haut stecken wenn jemand beim Unfall zu Tode kommt.


    Auch die Scheinwerver sind für dieses leuchtmitten nich geeignet, mir kommen einige in der Woche entgegen wo man denken könnte die fahren mit Fernlicht, das ist eine Frechheit und bei Regen gefährlich.


    Die Vernunft kommt leider erst wenn das Theater da und der Führerschein weg ist.



    MfG
    Michael



    P.s. Nicht das ihr meint ich bin hier der Vernunftsapostel, aber das ist es wirklich nicht wert dann lieber H4 oder 7 !

  • Naja, vernünftig eingestellt, blenden selbst die günstigsten Nachrüstsätze nicht! Ausser du hast einen uralten Reflexionsscheinwerfer, die blenden aber immer, egal ob mit Halogen oder Xenon.


    Und was ich nun in meinen Neblern spazieren fahre, die alle 4 Monate mal auf nem Treffen leuchten, ist völlig belanglos.

  • Hallo Badewanne :)


    auch wenn die Dinger nicht blenden, ändert das nichts an der Tatsache.


    Auch die Aussage das wen die gut eingestellt sind nicht Blenden oder nicht mehr als Halogenlampen wird dir vor Gericht nichts bringen.


    Wie gesagt möchte hier nicht den Moralapostel spielen, nur auf die Konsequenzen aufmerksam machen. Junge Leute neigen schnell dazu unüberlegt etwas zu machen (weil andere machen das ja auch) ohne die Folgen zu betrachten oder zu kennen. Nach dem Motto machen eh allen was soll schon passieren.


    Leider ist es in Deutschland so das bei erlöschen der Betriebserlaubnis der Versicherungsschutz endet (auch wenn das zum eigentlichen Unfall nicht geführt hat)
    Da man das dann auch noch selber gemacht hat kommt dieses einer Grobfahrlässigen Handlung gleich. Eine Werkstatt wird sowas via Rechnung niemals einbauen denn dann haften die im Zweifelsfall auch. Oder die schreiben die in die Rechnung das der Umbau im öffentlichen Verkehr verboten ist.


    Denn Unwissenheit schützt vor Strafen nicht.


    Von mir aus macht was Ihr wollt, aber die Folgen stehen in keinem Verhältnis zu den Vorteilen. Wir reden nicht von einer Ordnungswidrigkeit weil ein Spoiler nicht eingetragen ist sondern von einer Straftat.


    Mal ein kleines Beispiel:


    Schwerer Unfall wo ein Beteiligter zu Tode (Vater von drei Kindern Alleinverdiener) kommt, nun kommt raus das ein Fahrzeug mit solchen Lampen gefahren ist. Was wird wohl der Rechtsanwalt der Familie machen. Er wird sicherlich versuchen auf mein Mandant wurde durch diese Umbauten geblendet usw. uns.


    Das Fazit wird vermutlich sein, dass der Verursacher unterhaltspflichtig wird und das für Frau und Kinder.


    Sicherlich ist das der schlimmste anzunehmende Unfall, aber auch wenn es nur um Geld geht bei Blechschäden wird das nicht spassig, Schmerzensgeld, Leihwagen, Fremdschaden, eigener Schaden, Gutachter, Rechtsanwalt, Gericht, Strafe usw. usw. Da grob Fahrlässig gehandelt wurde wird auch eine Vollkasko nicht zahlen.


    ICH HOFFE DAS MEINE AUSFÜHRUNGEN DEN EIN ODER ANDER VON SO EINEM BLÖDSINN ABHÄLT !!!


    MfG
    Michael



    MfG
    Michael