Das Stempel rückwirkend gesperrt werden, also auch für Zeiträume vor dem in Ungnade fallen des Prüfers, gab es schon vor zig Jahren. Das macht die teure Eintragung zur "Totalfälschung", Halter eines Hoppelpolos bekommen dann im Anschluss häufig noch einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung.
Bitte mal etwas genauer erklären! Die Eintragungen des Prüfers werden rückwirkend gesperrt und weil er bei einem Polofahrer ein Fahrwerk eingetragen hat, wird der Polofahrer der Urkundenfälschung beschuldigt? woher will der Polofahrer das wissen? Das KBA kann die Änderung der Papiere verlangen und eine Vorstellung beim TÜV verlangen aber das der Besitzer des Autos der Urkundenfälschung beschuldigt wird, das kannst du mir nicht weis machen.