neue Scheinwerfer für Norm, aber E55 hat Xenon

  • Hey ho, ich bin neu und habe dieses Thema hier leider nicht gefunden, von daher einfach mal die blauäugige Frage:


    Habe ein Schraubprojekt, was irgendwann auch mal wieder auf die Straße soll. Handelt sich um einen w210 E55. Nun das Ding, ich steh auf Schwarz und nun ist das auch schon recht weit fortgeschritten, heißt Logos, Felgen, Grill, Embleme alles matt schwarz. Zierleisten und diverse andere Teile folgen. Nun geht es um die Frontscheinwerfer. Wenn mich nicht alles täuscht, hat der Koffer ja Xenon, da ich ihn in einer garage stehen hab die nicht grad um die Ecke ist und er über den Winter eingeschweißt ist, weiß ich das nicht mal, aber muss ja eigentlich. Hat ja sonst als avantgarde auch alles. Habe nun Frontscheinwerfer gefunden die auch mit E-Prüfzeichen schwarz sind. Sind für normale H7 ausgelegt (also nicht Xenon). Passt das dennoch irgendwie zusammen? Sind da die Befestigungen einfach nur anders? Was habe ich für Möglichkeiten schwarze Frontleuchten trotz Xenon zu bekommen?


    Wäre echt super, wenn sich damit jemand auskennt oder gar schonmal gemacht hat.....
    Danke schonmal :victory:

  • Hi.


    Genauso hatte ich mein W210 auch - alles schwarz.
    Vllt finde ich den Vorstellungsthread, dann poste ich den.


    Du kannst bedenkenlos die H7 Scheinwerfer kaufen und diese mit dem Xenon verbinden.


    Heißt: Der Xenon Brenner passt genau in die H7 Fassung - nur die Befestigung ist anders als bei originalem Xenon.
    Dann hinten den Xenon Stecker drauf und die Kabel durch den hinteren Deckel rausführen zum Steuergerät (dazu in den Deckel ein Loch bohren und abdichten).


    Kurz noch was zum rechtlichen: Die Teile haben zwar E Prüfzeichen - jedoch für Halogen Lampen.
    Die Zulassung erlischt wenn du diese auf Xenon umbaust - auch wenn es absolut keine Probleme gibt, hast ab Werk ja auch SRA und Höherverstellung drin.


    Tatsache ist dass ich niemanden kenne der den Umbau gemacht hat und belangt wurde - der TÜV schaut maximal auf das E Prüfzeichen und gut.

  • @ Anatoli: Das hört sich ja gar nicht mal so schwer an. Allerdings mache ich mir auf der rechtlichen ebene dennoch etwas Sorgen, wenn der Blaumann dann doch nachschaut.


    @ kaype: Habe diese Option ebenfalls in Betracht gezogen. Allerdings erlischt damit ja auch die Betriebserlaubnis der Scheinwerfer und leider sieht das häufig nicht sehr gut aus.


    Ich danke euch beiden für die Antworten, ich denke ich werde aus einem Reflex entscheiden, für was ich mich am Ende entscheide. ^^ Ich habe zwar schon an so manchen Autos geschraubt, jedoch habe ich mit Xenon noch gar keine Erfahrungen gesammelt und möchte da auch nicht gern was falsch machen :S

  • Letztens kam ein Bericht - bezüglich "Umbauen von Scheinwerfern und Betriebserlaubnis".
    Ging darum die Front der Scheinwerfer zu polieren.


    Der Anwalt sagte solange das Licht und Lichtbild nicht verändert wird (in welcher Form auch immer) bleibt die Betriebserlaubnis bestehen.
    Das heißt nicht dass jedes Polieren erlaubt ist - wenn man es falsch macht und sich das Licht falsch bricht ist es verboten.


    Genauso verhält es sich mit lackieren etc...bin sicher wenn die Reflektoren lackiert werden wars das mit der Erlaubnis.