Beiträge von kaype

    Weil die schon in erster Instanz das garnicht erst hätten rausgeben dürften. Wenn der Verkäufer denen jetzt auf die Pelle wegen Datenschutz rückt können die ganzschön gekniffen sein. Aber das schrieb ich ja schon in einem vorherigen Post.

    Wenn ich sowas bei meinem bekannten bei Daimler anfrage bekomme ich das von Ihm auch ausschließlich per Telefon mündlich mitgeteilt was wie wo gemacht wurde mit der Ansage die mir anvertrauten Daten nicht weiter zu verwenden. Mir ging es dabei allerdings auch immer nur um Infos BEVOR ich ein Auto gekauft habe ;)

    Nein, beim 210er kannst du den Tachostand nur im KI auslesen, erst ab 211er/203er wird er in mehrere Steuergeräte hinterlegt und es muss z.b. der Tachostand im KI zu dem im EZS passen sonst siehst im KI nur "------" statt Kilometerstand.

    Der 210er lässt sich halt noch in 20 Sekunden "manipulieren", das ist leider so. Wobei es bei späteren Fahrzeugen auch geht, es dauert nur länger und kostet mehr..

    Mit soviel Plan hätte ich ja mal VOR dem Kauf mit der VIN bei Mercedes angerufen und gefragt ob das alles so passt ;)

    Wie gesagt, an der sache selbst einen Betrüger was heim zu zahlen stört mich nix... an deiner Einstellung, Herangehensweise und der Erwartungshaltung aber einiges. Es hat halt einfach den anschein des gekränkten Miesepeters der jetzt, 50.000 gefahren, zufriedene, km später meint ein Fass aufmachen zu wollen. Ich bin mir sicher das du das so nicht meinst, aber so kommt es nunmal rüber.

    grüße...

    Achso, und wenn du Ihn anzeigst dann entscheidet der Staatsanwalt ob es sich "lohnt" (im öffentlichen Interesse) diesem Betrugsfall nach zu gehen, dann heißt es "Staat vs. böser Bursche" ... davon hast DU dann erstmal überhaupt garnichts, ausser eventuell genugtuung. Du müsstest zivilrechtlich völlig separat gegen Ihn vorgehen und dafür natürlich auch in Vorkasse treten.

    gruß.


    Da weis aber Nils abhilfe ;)
    Das werden wir in dem 202 55er auch noch umbauen! MEGA GEIL was Du da gemacht hast Nils

    KI und Lenkrad kannst so einbauen, das ist kein Thema. Musst nur 2-3 strippen ziehen weil auch der LWS getauscht werden muss für die Tasten am Lenkrad ... aber das ist natürlich kein Problem, fahren ja auch genug VorMopf mit Mopf KI rum.

    Es geht darum Motronic, ESP, ABS, BAS, Getriebesteuerung einfach eine Generation zu "upgraden" und das ist nicht mal eben gemacht. Im 202 noch weniger weils die Sachen da halt so oder so NIE gab.

    Ich hab grade wieder einen E430 BJ2000 auf E55 umgebaut inkl. Motronic2.8.

    So aus dem Gedächtniss was getauscht werden muss:

    - ME2.8
    - Zündschloss
    - Lenkradschloss
    - ESP/BAS/ABS Steuergerät
    - Drehratensensor
    - ESP Block inkl. Drucksensor
    - Membranwegsensor im BKV

    War überschaubar weil der Wagen halt schon ein Mopf mit TipTronic war

    Für Tiptronic kommt dann noch das EWM und das Getriebe dazu

    Wenn man dann noch den Tiptronic kram und die KI Mopf geschichte machen will kommt noch Lenkrad, KI und LWS oben drauf wobei ich mir beim LWS gar nicht sicher bin ob man den eh wegen der ME2.8 tauschen muss. Bei schon gemopften 210er ist ja bereits ein neurer drin als im 202.

    Ich hab das jetzt schon oft genug gemacht um sagen zu können das es schon ein wenig arbeit ist, wenn man es noch nie gemacht hat braucht das schon ein Augenblick. Grade die Kabelbaumgeschichte ist echt verwirrend, der Karosserieseitige Kabelbaum muss für die ME2.8 angepasst werden.

    Wenn man aber TipTronic, eventuell Schaltpaddles und so haben will, etwas an der AGA ändern möchte wodurch z.b. 2 Lambdas wegfallen oder man eine andere HA Übersetzung fahren möchte führt da mMn kein Weg dran vorbei.

    TipTronic ja, aber das hat nichts mit der ME zu tun.

    TipTronic gabs beim 210er ab 07/99, ME2.8 kam erst ab 06/00.

    Das TipTronicgetriebe ist anders...

    entweder man hängt die Maschien "so" um und bleibt bei allem anderen oder man macht Nägel mit Köppen und das heißt halt auch EGS52, EGS52 setzt aber ME2.8 vorraus und und und... da hängt schon ein ziemlicher rattenschwanz dran.

    Woher weiß man ob 2.0 oder 2.8? Muss gestehen mich damit nie auseinander gesetzt zu haben ?(

    W202 hat immer 2.0 gehabt. 2.8 war im 210er ab MJ2001 bzw. mit SA801 drin.

    Unterschiede am Motor selbst gibt es keine, bis auf den fehlenden Saugrohrdrucksensor bei der ME2.0 und die Farbe der Einspritzdüsen.

    ME2.0 wird in der StarDiagnose noch über HHT angesteuert. Die M2.8 bereits über die SD/Xentry Oberfläche

    grüße, Fabian

    Wenn du bei dr ME2.0 bleiben willst ist das Kindergeburtstag.

    Motor umhängen und Motorsteuergerät anpassen, da hast dann drei möglichkeiten:

    1. Motorsteuergerät samt Zündschloss, Schlüsseln und Lenkradschloss vom Spender verwenden (W210 passt da 1:1) ... Nachteil ist das du Schlüssel auch nur mit Eigentumsnachweis vom Spender bei Mercedes bekommst. Hast dann natürlich beim auslesen auch die Spender FIN in der SD. So haben wir meinen ersten Umbau von E430 auf E55 gemacht, allerdings inkl. Umbau von 2.0 auf 2.8
    2. Spender Motorsteuergerät "platt" machen lassen, da gibt es Betriebe die das machen, es wird dann zurückgesetzt auf "Werkseinstellungen" und ist quasi dumm. Wird dann an deiner FBS neu angelernt wie ein neues MSG vom Teiletresen. Ob und wie das bei der ME2.0 geht weiß ich allerdings nicht. Es wird dann deine Original FIN eingegeben und du hast quasi ein 55er mit 43er FIN drin. So haben wir das bei Volker 55er Umbau gemacht... aber das war ne ME2.8
    3. Altes MSG anpassen lassen das es mit dem Hubraum vom 55er klar kommt. 1.2L Unterschied sind schon nicht ganz ohne :)

    Antriebsstrang kann ja so bleiben. EGS und Getriebe würde ich vom Originalfahrzeug drin lassen ... da gibts dann keine Probleme, der C43 hat ja ne 3.07er Achse, mit dem 722.636 Getriebe das am E55 dran war wäre aber eine 2.82er Achse vorgesehen ... wenn du die ME2.8 drin hast funktioniert aber auch das EGS52, das könnte man umcodieren lassen wenn die 3.07er drin bleiben soll.

    Wenn du von ME2.0 auf ME2.8 umbauen willst ist das schon erheblich mehr Aktion ... aber dann könntest auch EGS52 fahren, hast Tiptronic im Auto und kannst richtig richtig was machen, die ME2.8 ist ja die Motronic die bis zum Ende des M113 verbaut wurde... aber halt nie im W202. Dazu gehört dann halt EGS52, das ganze ESP muss auf ME2.8 kompatiblen Stand gebracht werden, Schließanlage muss definitiv die von einem W208/W210 mit ME2.8 rein und der Karosserieseitige Kabelbaum muss geändert werden.

    Kurzum:
    Umbau auf C55 mit ME2.0 ist wenig Aktion ... Motor umhängen, MSG, EZS und Lenkradschloß vom Spender mit rein, Spaß haben, schafft man gut an nem Tag würd ich sagen, mehr als den Motor und das Schließsystem vom Spender brauchst nicht.
    Umbau auf C55 mit ME2.8 ist bedeutend mehr Arbeit ... aber ist dann halt auch was besonderes. Da würde ich mir dann aber einen Schlachter daneben stellen. ME2.8 ist in allen M113 Sauger Modellen AB Modeljahr 2001 drin.

    Ich würd Nägel mit Köppen machen und auf C55 Sauger mit M2.8 umbauen, dazu ein 722.643 Speedshift rein mit entsprechender Getriebesteuerung und Schaltpaddles am Lenkrad --> Feuer FREI! :D

    grüße, Fabian

    Ja wenn sich das Rechtssystem in diesem Land dahingehend geändert hat das es glas klar ist wie wo was wer recht hat, dann ist ja alles gut.

    Da hier wohl jeder mehr Erfahrung mit Gerichten, Richterlichen Entscheidungen und so weiter und sofort hat als ich, halte ich mich hier besser raus.

    Ihr macht das schon ... am besten immer schön auf die "Kauleiste", das mögen "die" nämlich auch richtig :rolleyes:

    :winke:

    Ich hab einfach schon oft gelernt bzw. lernen müssen das es gut ist sich beide seiten einer Geschichte anzuhören und die ganzen ... sorry ... 9-mal-klugen ratschläge von irgendwelchen leuten mit irgenwelchen erfahrungen sind doch eh nichts wert. Das ist genau so als wenn ich dir sagen ... ist garkein problem, xyz kriegst problemlos eingetragen, war bei mir auch so! ... nur weil das bei mir so war muss das nicht bei dir auch so sein.

    Was ich eigentlich damit sagen will, nur eine einzige Tatsache ist sicher:

    Recht haben und Recht bekommen sind vor dem Gericht völlig unterschiedliche dinge.

    Ich wünsche dir viel erfolg bei deinem unterfangen.

    grüße...

    Mich würden mal ein paar Dinge interessieren, das wird hier ja schon als "da kommt schon was bei rum" sicher abgetan... daher möchte ich mich selbst mal etwas weiterbilden was das Thema angeht, scheinbar habe ich nämlich keine Ahnung.

    - Der Tacho fällt doch unter Sachmängelhaftung sollte der verändert worden sein, selbst WENN der Kauf von Gewerblich erfolgt wäre, so ist das laut TE über 1 Jahr her. Was für eine rechtliche Handhabe gibt es da JETZT nocht?
    - Was hat der mehrfach zitierte "Staatsanwalt" hier mit der Sache zu tun? Das ist doch eine Zivilrechtliche Sache und für sowas ist doch kein Staatsanwalt zuständig?
    - Was steht im Kaufvertrag? Wurde Gewährleistung ausgeschlossen? Ist der km Stand im Kaufvertag angegeben?
    - Seitwann ist eine Rechtschutzversicherung ein Freifahrtsschein für jeden Schildbürger Mist? Das hört sich hier so an als ob man mit einer Rechtschutzversicherung keinerlei sorgen beim Anwalt hätte, entweder bin ich da bei der falschen Versicherung oder ich bin aufm Holzpfad ... aber meiner Rechtschutzversicherung hat bislang immer geprüft ob sie den Fall übernimmt.

    grüße, Fabian

    Sorry, du hast ein Auto gekauft, fährst damit 50.000km und bist zufrieden und stellst DANN fest ... nach 1.5 Jahren und 50.000km(!) das der zurückgedreht wurde und willst ein Fass auf machen?

    Ich verstehe beim besten willen den Sinn dahinter nicht... aber bin sehr gespannt was bei rum kommt, mir wäre meine Zeit dafür einfach zu teuer.

    :)

    Das ich leute nicht abkann die Ihre Mühle zurückdrehen steht auf einem völlig anderen Blatt, ich war vermutlich auch der 1. beim Tachoheini der seinen Tacho hat VORDREHEN lassen weil ich wollte das mein Tacho das anzeigt was die Karosse gelaufen hat.

    Da kämpfts aber gegen Windmühlen mein lieber... aber gut, wer die Zeit und vorallem das Geld hat sich diesen Spaß zu erlauben, solls machen. Der Anwalt und ein eventuell dann eingesetztes Gericht möchte nämlich bezahlt werden und wenn das ganze keinen Erfolg hat dann guckst ganzschön doof in die Röhre und hast neben einem Auto das vermeindlich mehr gelaufen hat als es angibt, dem Ärger, der vergeudeten Zeit auch noch die Kosten für den Anwalt und ggf. das Gericht an der Backe.

    Bei einem Streitwert von 10.000€ und mehr verstehe ich das ja, aber bei einem Auto das ohnehin, auch mit 170.000 gelaufen, keine 2000€ mehr wert ist... sehe ich den Aufwand/Nutzen Faktor nicht im geringsten.

    grüße...