Wenn Du ein 12 Jahre altes Auto von privat kaufst mit Gewährleistungsausschluss, lässt sich normalerweise nichts machen. Das ist ja auch richtig so, denn die Gewährleistung des Herstellers, der die Motorbauteile eingekauft hat und sich dabei allenfalls noch um den Zweitkäufer eines "jungen Sterns" Gedanken machte ist ja nun bereits vor 10 Jahren abgelaufen.
Du wirst nie im Leben die von Dir dem Verkäufer unterstellte Kenntnis von einem Mangel beweisen können, da der Verkäufer im Normalfall weder ein Auslesegerät besitzt noch AutoBild abonniert, deren Beiträge über M272/273 Probleme er dann überdies auch noch gelesen und verstanden haben müsste.
Genausowenig wird man Dir sicherlich beweisen können, dass Du mit der Rechtsschutzkarte in der Tasche bewusst nach günstig gehandelten Fahrzeugen der 2004-2006 Baujahre gesucht hast, also versuch Dein Glück. Immer mehr Menschen in Hartz 4 Merkeldeutschland haben sich daran gewöhnt, dass sie Geld bezahlen müssen, wenn sie ihre Ruhe haben wollen, und sehen das entspannt.